Unsere Dienstleistungen



Rechnungslegung


Finanzbuchhaltung

Eine vollständige, richtige und zeitnah erstellte Dokumentation aller Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für weitergehende interne und externe Analysen und Berechnungen. Der Finanzbuchhaltung widmen wir daher unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir entwickeln Konzepte für die Buchführung, das Berichtswesen und das interne Controlling. Für kleinere wirtschaftliche Einheiten, die noch nicht prüfungspflichtig sind, übernehmen wir den gesamten Bereich der Buchhaltung und Rechnungslegung. Wir unterstützen diese Mandanten bei der Erstellung speziell auf das Unternehmen zugeschnittener monatlicher Buchhaltungsauswertungen, betriebswirtschaftlicher Kennzahlenüberwachungen und Planungsrechnungen, die zusammen mit der laufenden Buchhaltung gepflegt werden.

Wir stellen effiziente und zeitgerechte Abwicklung sicher. Selbst buchenden Mandanten bieten wir regelmäßiges ein Controlling und die Überwachung der haus internen Buchhaltungsabteilung oder der Buchhaltung, z.B. in Form eines quartalsmäßigen Fibu-Checks, an.


Lohnbuchhaltung

Wir richten die Lohnbuchhaltung ein und erledigen alle damit zusammenhängenden Arbeiten. Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der dazugehörigen Steuer- und Sozialversicherungsanmeldungen übernehmen wir für Unternehmen aller Rechtsformen und Größen. Wir betreuen kompetent bei der Bearbeitung von Problemen (z.B. Baulohn oder Sachbezüge), bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen in der Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung.

Die Notwendigkeit von professionellem Know-how und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen auch auf dem Gebiet der Lohnsteuer. Die Vielfalt der verschiedenen Vergütungsarten und -formen einerseits und die immer komplexeren Regelungen in Gesetz und Richtlinien andererseits führen dazu, dass dem Bereich der lohnsteuerlichen Gestaltungsüberlegung wachsende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir beraten deshalb auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder aber bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung.


Jahres- und Konzernabschluss

Wir beraten bei allen laufenden Angelegenheiten der Jahres- und Konzernabschlusserstellung. Dabei deckt unser Beratungsspektrum alle Rechtsbereiche ab, die für den Jahres- und Konzernabschluss von Bedeutung sind. Wir erstellen Jahres- und Konzernabschlüsse sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards.

Wir unterstützen in den steuerlichen Fragen des Jahresabschlusses sowohl bei der Aufstellung von Steuerbilanzen, Einnahmenüberschussrechnungen als auch bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Wir beraten bei der Vorbereitung von zu veröffentlichenden Teilen des Jahres und Konzernabschlusses ebenso wie bei der Bilanzpräsentation bei Kreditinstituten oder anderen Bilanzadressaten. Eine effiziente Auftragsbearbeitung unter Einsatz modernster elektronischer Datenverarbeitung ist für uns selbstverständlich.


Internationale Rechnungslegung

Die bei der Jahres- und Konzernabschlusserstellung zu berücksichtigenden Rechnungslegungsvorschriften beziehen sich auf deutsche, zunehmend aber auch auf internationale Rechnungslegungsstandards.

Hierzu gehören die Richtlinien der Europäischen Union und die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS). Zu den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zählen wegen ihrer internationalen Verbreitung auch die US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles).

Durch Verordnung des Europaparlaments und des Europäischen Rates sind alle kapitalmarktorientierten EU-Unternehmen verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufzustellen.

Die Mitgliedsstaaten können diese Rechnungslegungsstandards auch auf Konzernabschlüsse anderer Gesellschaften sowie Einzelabschlüsse ausdehnen. Der faktische Zwang, nicht nur seitens des Kapitalmarktes, sondern ursächlich aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, zur Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften wird dazu führen, dass diese Rechnungslegungsstandards sich insgesamt durchsetzen.

Wir verfügen über jahrelange, umfangreiche Erfahrungen in der Aufstellung und Prüfung von Abschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb eines internationalen Verbundes ist sowohl ein grenz überschreitender fachlicher Austausch als auch eine rechtsraumüberschreitende Betreuung unserer Mandanten gewährleistet. Diese Erfahrungen kommen unseren Mandanten nicht nur bei der Umstellung ihrer Rechnungslegung auf IFRS oder US-GAAP, sondern auch bei der Prüfung länderübergreifender Konzernabschlüsse zugute.