Gesetzgeber verabschiedet Konjunkturpaket
Der Gesetzgeber hat das steuerliche Gesetz zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung (sog. Konjunkturpaket) verabschiedet, welches nachfolgende Maßnahmen beinhaltet:
Keine Kfz-Steuer für Neuwagen
Für PKW mit Erstzulassung ab dem 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt. Für PKW, welche die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf 2 Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz- Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31.12.2010.
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen sind besser absetzbar. Bei Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen verdoppelt sich die maximale Steuerermäßigung von derzeit 600 € auf 1.200 € (§ 35a Abs. 2 S. 2 EStG). Gefördert werden wie bisher 20% der (Lohn-)Aufwendungen. Materialkosten sind nicht begünstigt. Die Regelung ist zunächst auf 2 Jahre befristet.
Degressive Abschreibung
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft oder hergestellt werden, wird eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 % eingeführt.
Sonderabschreibungen
Kleinere und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen (max. 20%) nutzen. Die Betriebsvermögens- und Gewinngrenze zur Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) wird angehoben, damit ein größerer Kreis von Betrieben begünstigt wird. Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden/Freiberuflern steigt die maßgebliche Betriebsvermögensgrenze von derzeit 235.000 € auf 335.000 €; bei Einnahmen-Überschussrechnern die maßgebliche Gewinngrenze von derzeit 100.000 € auf 200.000 €. Die erhöhten Grenzen gelten befristet für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 enden.