Zeitbombe: Die Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer


Dipl.-Kfm. Thomas Karch
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Bisher wurden Pensionszusagen als ein steuerrechtliches Gestaltungsmittel zur Altersversorgung des Gesellschafter- Geschäftsführers eingesetzt. Dieses Konstrukt schien einfach: Die GmbH kann Pensionsrückstellungen bilden, die zur steuerlichen Entlastung der GmbH führen. Häufig wurden diese Pensionszusagen ohne ein entsprechendes Rückdeckungskonzept erteilt. In den Fällen, in denen eine Rückdeckung vorgenommen wurde, wurde in der Regel eine sog. Rückdeckungsversicherung (häufig Kapitallebensversicherung) abgeschlossen.

Die Renditeerwartung von abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen hat sich in den letzen Jahren jedoch drastisch verringert (siehe Beitrag). Dies fällt meist erst kurz vor dem Erreichen des Rentenalters oder bei einem Verkauf der GmbH auf, wenn die Pensionszusage wieder ins Blickfeld gerät. Wurde eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, so beträgt die Versicherungsleistung häufig weniger als 60% des wirtschaftlichen Kapitalbedarfes, der zur Erfüllung der Pensionszusage erforderlich ist. Der Gesellschafter- Geschäftsführer hatte seine Pensionszusage und die Rückdeckungsversicherung als Einheit empfunden. Diese Einheit besteht jedoch nicht. Sein Pensionsanspruch richtet sich nur nach der Pensionszusage und nicht nach der Höhe der Versicherungsleistung. Unterdeckungen gehen grundsätzlich zu Lasten der GmbH. Im Hinblick auf eine Nachfolgeregelung wird damit der Verkauf einer GmbH erschwert.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer steht somit vor dem Problem, dass er zwar eine stattliche Pensionsanwartschaft oder bei Renteneintritt einen auskömmlichen Pensionsanspruch hat, die GmbH jedoch den Anspruch nicht ausreichend finanziell abdecken kann. In solchen Situationen kommen viele Geschäftsführer auf die Idee, auf einen Teil ihrer Pensionszusage zu verzichten. Das ist aufgrund geänderter BFH-Rechtsprechung jedoch mit einer erheblichen steuerlichen Belastung verbunden. Deshalb sollten frühzeitig Alternativen ausgelotet werden, um ein geordnetes Finanzgebaren sicherzustellen. Bestehende Pensionszusagen sowie die geplante Rückdeckung sollten jährlich auf bestehende Risiken hin überprüft werden. Eine rechtzeitige strukturelle Veränderung des Verpflichtungsumfanges sowie eine Optimierung des Rückdeckungskonzeptes helfen, Probleme langfristig zu vermeiden. Oft ist ein abgestimmtes Maßnahmenbündel die angemessene Lösung. Auch Banken fordern unter dem Einfluss von Basel II zunehmend eine saubere Durchfinanzierung. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Informationsveranstaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Thomas Karch


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