Einführung der IFRS/IAS über die Hintertür?
Volker Jüsgen
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Das Bundesministerium für Justiz hat am 8.11.2007 den Referentenentwurf für das sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz veröffentlicht. Neben verschiedenen Ansätzen zur Deregulierung im Handelsrecht geht es um die Verbesserung der Aussagekraft der HGBAbschlüsse, was sich nahtlos in die langjährige Entwicklung von rein nationalen Bilanzierungsgrundsätzen hin zu einer Internationalisierung der Rechnungslegung einreiht.
Während lange Zeit die IFRS/IAS und/oder US-GAAP eine parallele Rechnungslegungswelt neben dem HGB darstellten, bewegt sich zwischenzeitlich vieles auf die IFRS/IAS als einheitlichen Rechnungslegungsstandard hin. Selbst aus den USA mehren sich die Stimmen für eine Anerkennung. Zur Unterstützung dieser Entwicklung hat das IASB u. a. den Entwurf einer IFRS/IAS-Variante für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht, die jedoch strittig diskutiert wird.
Auf EU-Ebene wurden die Vorgaben für Rechnungslegung internationalisiert mit entsprechenden Konsequenzen in Deutschland. So ist es für börsennotierte Unternehmen bereits länger, für andere Gesellschaften erst seit 2005 zulässig, statt eines HGB-Konzernabschlusses einen Konzernabschluss nach internationalen Grundsätzen aufzustellen und zu veröffentlichen.
Um mit den hiesigen Rechnungslegungsgrundsätzen nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten, ist geplant, das HGB weiter zu internationalisieren. Betroffen sein sollen hiervon insbesondere die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände (Aktivierung eigener Entwicklungen), die Bewertung von Finanzinstrumenten (zum Zeitwert, sofern zu Handelszwecken erworben), die Abschaffung verschiedener Wahlrechte (u.a. im Hinblick auf so genannte Aufwandsrückstellungen) sowie die Bewertung von Pensionsrückstellungen (realistischere Bewertung auf Basis von Marktzinsen und zukünftigen Kostenentwicklungen unter Einbeziehung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen). Gerade der letzte Punkt kann bei mittelständischen Unternehmen bilanzielle Belastungen verursachen. Steuerliche Auswirkungen sollen diese Änderungen aber nicht haben. Vorgesehen ist nach derzeitigem Stand die erstmalige verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre, die in 2009 beginnen.
Sprechen Sie uns an hinsichtlich möglicher Auswirkungen einer solchen Reform für Ihr Unternehmen, wir beraten Sie gerne zu möglichen bilanziellen Gestaltungsspielräumen aus heutiger Sicht.
Herzlichst Ihr Volker Jüsgen
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