Anmerkungen zur geplanten Erbschaftsteuerreform


Konrad Pochhammer
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetz geber das Erbschaftsteuerrecht bis Ende 2008 neu regeln. Das höchste deutsche Gericht bemängelte die Bevor zugung von Immobilien- und Betriebsvermögen. Unter der Leitung von Koch (CDU) und Steinbrück (SPD) wurden in einer Arbeitsgruppe die Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform erarbeitet. Das Ergebnis wurde im November 2007 der Bundesregierung vorgelegt. Anfang Dezember hat die Bundesregierung den vorgelegten Entwurf im Wesentlichen beschlossen.

Die Kritik an diesem Entwurf will nicht verstummen. Schon im Vorfeld des Beschlusses hat der Wirtschaftsrat der CDU Änderungen an den Plänen zur Firmenübertragung angemahnt. Die beiden CSU-Minister in der Bundesregierung stimmten bei dem Beschluss nur unter der Bedingung zu, dass die Regelungen zur Unternehmensnachfolge im Gesetzgebungsverfahren in mehreren Punkten noch abgeändert werden.

Die Kritik richtet sich vor allem darauf, dass die Erben das Unternehmensvermögen nur bis maximal 85% steuerfrei stellen können und dass die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung zu repressiv seien. Diese erhält nämlich nur derjenige, der nach dem Erbfall die Lohnsumme über 10 Jahre auf 70% des Niveaus vor dem Erbfall (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) hält und gleichzeitig für 15 Jahre das Unternehmensvermögen im Wesentlichen erhält. Diese Bindungen werden als extrem belastend für die Unternehmererben eingestuft.

Was wird nun geschehen mit diesem Gesetzesentwurf, der bis Juni durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht werden soll? Die Fronten scheinen sich zu verhärten. Auch die Kritik aus den Unternehmerverbänden und der Deutschen Industrie- und Handelskammer ist nicht von Pappe. Sie halten die Regelung zusätzlich für viel zu kompliziert, und die ungleiche Behandlung von Erbfall und Schenkung gibt den Juristen zu denken: Denn während im Erbfall in der Zeit zwischen dem 1.1.2007 bis zum Erlass des Gesetzes die Erben zwischen dem alten und neuen Recht wählen können, steht diese Option den Beschenkten im Rahmen einer Schenkung nicht zu.

Bei der politischen Debatte ist zu berücksichtigen, dass einmal mehr die Steuerlast vor allem den Mittelstand trifft, da kleine Erbschaften unter den Freibetrag fallen und den großen Erblassern der gewiefte Steuerberater oder die Auswanderung hilft. Am Ende kann man den Koalitionären nur raten, zum einen die Erbschaftsteuer nicht als Projektionsfläche für eine „Neiddebatte“ zu missbrauchen und zum anderen die Gefühlslage von Menschen mit großem Vermögen nicht auszublenden: „Der erfolgreiche Hotelier kümmert sich stets um die am besten zahlenden Gäste am meisten“.

Herzlichst Ihr

Konrad Pochhammer


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