Überblick betriebliche Altersversorgung

Für die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in einem Unternehmen sind vor allem die bilanz-, steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie betriebswirtschaftliche und personalpolitische Aspekte von Bedeutung. Eine optimale Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung bringt sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Vorteile.

Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann über die folgenden Durchführungswege erfolgen:

  • Direktzusage,
  • Unterstützungskasse,
  • Pensionskasse,
  • Pensionsfonds,
  • Direktversicherung.

Bei der betrieblichen Altersversorgung werden dem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung vom Arbeitgeber zugesagt (vgl. § 1 BetrAVG). Leistungsmerkmale der bAV können folglich sein:

  • Altersleistungen (Renten- oder Kapitalleistungen),
  • Hinterbliebenenleistungen (Todesfallschutz),
  • Berufsunfähigkeitsleistungen (Invalidenschutz).

Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung ist zwischen Leistungszusagen, beitragsorientierten Leistungszusagen, Beitragszusagen mit Mindestleistung und Entgeltumwandlungszusagen zu unterscheiden, wobei Beitragszusagen mit Mindestleistung nur in den Durchführungswegen mit externem Versorgungsträger (Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung) möglich sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG).

Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden (§ 1 a BetrAVG).